Newsletter BVSK-Recht aktuell 2019 / KW 31
- Schadensersatz gegen den Kfz-Betrieb aufgrund nicht ausreichenden Hinweises auf notwendigen Zahnriemenwechsel bei Inspektion (180.000 km)
- Nicht abschaltbares Notfallsystem ist ein Mangel
- Verbringungskosten auch bei fiktiver Abrechnung, Nebenkosten des Sachverständigen nach JVEG + 20%
- Mietwagen nach Fraunhofer + 15 %
- Erfahrungswerte des Sachverständigen begründen Wertminderung in Höhe von 900,00 €