Newsletter BVSK-Recht aktuell 2019 / KW 39

  • Haftpflichtreparaturschaden mit Leasingfahrzeug und Ersatz von Umsatzsteuer
  • Kein Rücktritt bei unzulässiger Abschalteinrichtung des Motors EA 189 EU5 ohne vorherige Fristsetzung; keine Anfechtung gegenüber dem Autohaus
  • Unbegründete Kürzungen der gegnerischen Haftpflichtversicherung (Probefahrt-, Reinigungs-, Sachverständigen- und Mietwagenkosten)
  • Versicherung schuldet vollständige Reparaturkosten, Schätzung der Mietwagenkosten nach Schwacke

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