Newsletter BVSK-Recht aktuell 2019 / KW 40
- Abweichende Kilometeranzahl bei Gebrauchtwagen als Sachmangel
- Restliche Sachverständigenkosten zuerkannt
- Geschädigter muss sich nicht auf günstigere Referenzwerkstatt verweisen lassen
- Werkstattrisiko liegt beim Schädiger (Ersatz von Verbringungs- und Reinigungskosten)