Newsletter BVSK-Recht aktuell 2019 / KW 48
- VW-Abgasproblematik – Selbständiger VW-Händler muss sich Arglist von Mitarbeitern der VW AG nicht zurechnen lassen, Berufung auf Verjährung ist nicht treuwidrig
- Restlicher Schadenersatz muss komplett gezahlt werden
- AG Chemnitz spricht weitere Sachverständigenkosten zu und schätzt Mietwagenkosten nach „Fracke“
- Kosten für Ergänzungsgutachten sind vom Schädiger zu tragen
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