Newsletter BVSK-Recht aktuell 2020 / KW 11

  • Soweit der Betroffene nicht nachweisen kann, dass nach einer Abgasumrüstung wegen einer Manipulationssoftware (bei Kauf bekannt) Nachteile entstanden sind, liegt kein Mangel vor
  • Verweis auf günstigere Werkstätten und erforderliche Höhe der Sachverständigenkosten
  • Geschädigter darf auf Restwertermittlung vertrauen
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger

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