Newsletter BVSK-Recht aktuell 2020 / KW 41
- Untersuchungspflicht des § 377 HGB gilt auch bei Neuwagenkauf für den Käufer
- Beipolierungskosten und eine ergänzende Stellungnahme
- Mietwagenkosten – Schätzung nach Schwacke und richtige Berechnung der Ausfalldauer
- Restliches Sachverständigenhonorar ist vom Haftpflichtversicherer zu erstatten (Haftpflichtversicherter kürzt Reparaturkosten und in Anlehnung daran auch Sachverständigenhonorar)