Newsletter BVSK-Recht aktuell 2020 / KW 43
- Dem Kläger steht im Falle des § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung) gegen den Hersteller eines vom „Dieselskandal“ betroffenen Fahrzeugs kein zusätzlicher Zinsanspruch gem. § 849 BGB zu
- Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung
- Sachverständigenhonorar nach BVSK-Honorarbefragung ist zu ersetzen
- Keine Wartepflicht des Geschädigten auf höheres Restwertangebot des Versicherers