Newsletter BVSK-Recht aktuell 2020 / KW 44

  • Beschädigung eines fabrikneuen Fahrzeugs und Abrechnung auf Neupreisbasis
  • Vereinbarung, dass Käufer Risiko eines möglichen Mangels trägt, ist unwirksam / Erheblichkeit eines unbehebbaren Mangels
  • Zusätzliche Kosten der Reparatur aufgrund von COVID-19-Schutzmaßnahmen sind erstattbar
  • BVSK-Abtretungserklärung hält rechtlicher Überprüfung stand – Sachverständigenhonorar ist zu ersetzen

 

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