Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 40

  • Schätzung unfallbedingter Mietwagenkosten und Berücksichtigung unfallbedingter Mehrleistungen mittels eines pauschalen Aufschlags
  • Logicheck: Grundhonorar, Nebenkosten und ergänzende Stellungnahme sind erforderlich
  • Weitere unfallbedingte Reparaturkosten (Verbringungskosten, Kosten der Fahrzeugreinigung sowie Desinfektionskosten) zugesprochen
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger – Ersatz der Verbringungskosten und Kosten eines Reparaturablaufplans zugesprochen, Sachverständigenkosten nach Mittelwert HB I und III der BVSK-Honorarbefragung

BVSK-Recht-Aktuell - 2022/KW 40

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 39

  • Nutzungsausfall bei verunfalltem Porsche und vorhandenem Zweitfahrzeug der Marke Ford
  • Unfallbedingte Mietwagenkosten – erheblich längere Anmietdauer geht zulasten des Schädigers
  • HUK-Honorartableau keine taugliche Schätzgrundlage
  • Keine Kostenerstattung für ergänzende Stellungnahme, wenn Geschädigter anwaltlich vertreten

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 38

  • Konstruktionsfehler als zum Rücktritt berechtigender Sachmangel
  • Kein Abzug von 30 % Großkundenrabatt bei einem totalbeschädigten Gebrauchten
  • Sachverständiger im Regress: Versicherung will nur instand setzen, nicht erneuern
  • Erstattbarkeit von Standgebühren, Transport- und Mietwagenkosten nach einem Kfz-Haftpflichtschaden

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 37

  • Neufahrzeugkauf: Inzahlungnahme eines gebrauchten reparaturbedürftigen Fahrzeugs
  • Kürzungen durch Logicheck: Gericht spricht weitere Nebenkosten zu und bestätigt die Abtretungserklärung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners schuldet restliche Mietwagenkosten, günstigere Angebote irrelevant, Umsatzsteuer bei Leasingfahrzeugen
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger, Zahlung Zug um Zug gegen Abtretung von Schadenersatzansprüchen

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 36

  • VW-Abgasfall: Kein Anspruch des Schädigers (Hersteller) auf Vorteilsausgleich bei ungleichartigem Vorteil
  • Ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen erstattungsfähig
  • Schädiger trägt grundsätzlich das Werkstattrisiko
  • Anspruch auf Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall

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