Beilackierungsdiskussion nicht beendet

 

Der BVSK wird nun mit weiteren Fachverbänden das Thema erneut aufgreifen und eine Richtlinie der Fachverbände vorbereiten, die dann erneut zur Diskussion im AZT gestellt wird.

Grund für die Einberufung eines Arbeitskreises „Beilackierung im AZT“ war insbesondere die Überzeugung der meisten Teilnehmer der deutschen Kommission für Karosserie und Lack, dass das AZT-Merkblatt aus dem Jahr 2008 keine Anwendung mehr finden kann.

Die Tatsache, dass man sich bislang noch nicht auf ein neues Merkblatt hat verständigen können, ändert nichts daran, dass das Merkblatt 2008 für die lackiertechnische Praxis und für die Schadenfeststellung nicht mehr herangezogen werden kann.

Zwar sind eine Reihe von technischen Erläuterungen zur Definition der Beilackierung nach wie vor zutreffend, nicht hinnehmbar ist jedoch, dass in diesem Merkblatt die Beilackierung als Ausnahmetatbestand betrachtet wird, über den ausschließlich im Rahmen des Lackierprozesses entschieden werden kann.

Richtig ist vielmehr, dass heute die Beilackierung in der Regel zu berücksichtigen ist und aus Sicht des BVSK besteht kein Zweifel, dass es zu den Aufgaben eines qualifizierten Kfz- Sachverständigengutachtens zählt, eine Stellungnahme zur Erforderlichkeit oder Nichterforderlichkeit der Beilackierung aufzunehmen.

Der BVSK bedauert, dass das AZT an dem fachlich problematischen Merkblatt festhält und damit insbesondere den sogenannten Kürzungsinstituten, die im Auftrag der Versicherer Kostenvoranschläge, Gutachten und Rechnungen kürzen, die technische und rechtliche Argumentation für derartige Kürzungen liefert.

Der BVSK ist der Auffassung, dass das AZT das Thema Beilackierung weiter ergebnisoffen behandeln muss, nicht zuletzt auch um dem eigenen Anspruch gerecht zu werden, branchenübergreifende Lösungen zu finden.

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