Newsletter BVSK-Recht aktuell 2020 / KW 29
- Das Werkstatt- und Prognoserisiko liegt beim Schädiger
- Gebrauchtwagen mit Unfallschaden und Untersuchungspflicht des Verkäufers
- Abtretungserklärung genügt dem Transparenzgebot, Sachverständigenhonorar ist zu ersetzen
- Keine Wartepflicht auf höheres Restwertangebot des Versicherers