Newsletter BVSK-Recht aktuell 2020 / KW 32
- Widerruf eines Kfz-Kaufvertrages – Wann liegt ein Fernabsatzgeschäft vor?
- Sachverständigenhonorar ist nach BVSK-Honorartabelle und nicht nach HUK-Honorartableau zu berechnen
- Verbringungskosten und UPE-Aufschläge sind auch bei fiktiver Abrechnung erstattungsfähig
- Das Werkstattrisiko liegt beim Schädiger