Newsletter BVSK-Recht aktuell 2020 / KW 43

  • Dem Kläger steht im Falle des § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung) gegen den Hersteller eines vom „Dieselskandal“ betroffenen Fahrzeugs kein zusätzlicher Zinsanspruch gem. § 849 BGB zu
  • Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung
  • Sachverständigenhonorar nach BVSK-Honorarbefragung ist zu ersetzen
  • Keine Wartepflicht des Geschädigten auf höheres Restwertangebot des Versicherers
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