Newsletter BVSK-Recht aktuell 2022 / KW 03

  • Lieferant der Abgassachmangelsoftware schuldet keinen Schadenersatz
  • Auch unbezahlte Reparaturrechnung kann Indizwirkung entfalten
  • BVSK-Honorarbefragung als geeignete Schätzgrundlage des Sachverständigenhonorars, Nebenkosten sind gesondert zu erstatten
  • Kfz-Haftpflichtschaden – Kosten der Corona-Desinfektion sind erstattbar