Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 15
- Grundhonorar bei unzutreffend ermittelter Schadenhöhe
- Zusätzlicher Reparaturaufwand aufgrund notwendiger Corona-Desinfektionsmaßnahmen ist unfallbedingter Schaden und auf Schädigerseite zu erstatten
- Höhere Mietwagenkosten aufgrund verlängerter Anmietdauer wie auch Kosten des Reparaturablaufplans sind erstattbar
- Aktivlegitimierte Klägerin erhält vollständige Reparaturkosten und Sachverständigenkosten