Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 35

  • Keine Wartepflicht auf höheres Restwertgebot – insbesondere nicht nach Aufforderung durch Geschädigten, zum Gutachten Stellung zu nehmen
  • Kein Abzug beim merkantilen Minderwert bei einem vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten
  • Honorarkürzungen: AG Coburg fast schulbuchmäßig
  • Kein Nachweis kollusiven Zusammenwirkens des Sachverständigen und einem Autohaus bei sehr niedrigem Restwertgebot

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