Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 35
- Keine Wartepflicht auf höheres Restwertgebot – insbesondere nicht nach Aufforderung durch Geschädigten, zum Gutachten Stellung zu nehmen
- Kein Abzug beim merkantilen Minderwert bei einem vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten
- Honorarkürzungen: AG Coburg fast schulbuchmäßig
- Kein Nachweis kollusiven Zusammenwirkens des Sachverständigen und einem Autohaus bei sehr niedrigem Restwertgebot