Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 16

  • Schätzung der Sachverständigenkosten nach der BVSK-Honorarbefragung bestätigt; Erstattbarkeit von Diagnosearbeiten, UPE-Aufschlägen, Beilackierungs‑, Desinfektions- und Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung gegeben
  • Auch auf überregional vom Sachverständigen ermittelte Restwerte darf ein Geschädigter sich verlassen, es besteht keine Wartepflicht auf ein Angebot des Versicherers
  • Abzug eines Mehrwertsteueranteils bei der Wertminderung abgelehnt; restliche Reparaturkosten (u.a. Desinfektions,- Probefahrt-, Reinigungs- und Verbringungskosten) und Mietwagenkosten zugesprochen
  • Ein Grundhonorar im Rahmen des HB V der BVSK-Honorarbefragung und Nebenkosten nach JVEG bzw. Autokostentabelle sind als erforderlich anzusehen