Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2024/ KW 13

  • Werkstattrisiko gilt auch bei unbezahlter Werkstattrechnung zugunsten des Geschädigten – allerdings nur, wenn er Zahlung nicht an sich selbst, sondern an die Werkstatt verlangt
  • Schätzung unfallbedingter Mietwagenkosten und Wahl der richtigen Schätzgrundlage
  • Entgangener Veräußerungsgewinn nach Verkehrsunfall ist zu erstatten
  • Restliche Schadenersatzforderungen werden dem Kläger zugesprochen