Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2024/ KW 14

  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
  • Honorarvereinbarung als Indiz für die Erforderlichkeit des in Rechnung gestellten Sachverständigenhonorars
  • Unfallersatzwagen muss kein Selbstfahrervermietfahrzeug sein – Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten
  • Der Geschädigte ist bei der Wahl des Sachverständigen frei