Newsletter BVSK-Recht aktuell 2020 / KW 22

  • BGH bestätigt Schadensersatzanspruch gegen VW aufgrund sittenwidriger Schädigung
  • Werbung für einen gebrauchten Golf im Internet mit unzutreffendem Kilometerstand ist wettbewerbswidrig
  • Sachverständigenhonorar kann trotz Abtretung an den Sachverständigen vom Geschädigten eingeklagt werden
  • Zum Auskunftsanspruch des Haftpflichtversicherers

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2020 / KW 21

  • Reparaturkosten innerhalb der 130% Grenze sind zu erstatten
  • Gebrauchtwagenkauf – Schadenersatzanspruch aus Sachmangel wegen defekter Sonnenjalousie
  • Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten nach Schwacke plus Aufschlag, verlängerte Anmietdauer gerechtfertigt
  • Indizwirkung der beglichenen Rechnung begründet Sachverständigenhonorar

 

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Newsletter BVSK-Recht aktuell 2020 / KW 20

  • Brandschaden am Kfz – Anforderung an den Vortrag zu Vorschäden im Prozess
  • Restliche Reparaturkosten sind zu erstatten
  • Sachverständigenhonorar ist anhand der BVSK-Honorarbefragung zu ermitteln
  • ZWerkstatt- und Prognoserisiko liegt bei Schädigerversicherung, Erstattung gekürzten Fahrzeugschadens nach Reparatur, Bereitstellungkosten und Kosten der Rechnungsprüfung erstattbar

BVSK-Recht_aktuell-2020_KW_20.pdf 481 KB

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2020 / KW 19

  • Fiktive Schadenabrechnung und Verweisung auf günstigere Werkstätten – auf welchen Zeitpunkt kommt es an?
  • Aktivlegitimation des Unfallgeschädigten und Relevanz von Altschäden bei der Bestimmung der Schadenhöhe
  • Aktivlegitimation und Honoraranspruch
  • Zur Anrechnung eines Restwerts bei Weiternutzung des Fahrzeugs
    AG Kaufbeuren, Urteil vom 23.03.2020, AZ: 4 C 42/20

BVSK-Recht_aktuell-2020_KW_19.pdf 474 KB

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2020 / KW 18

  • Verkäufer eines Gebrauchtwagens ist für die individualvertragliche Vereinbarung einer Verjährungsverkürzung beweispflichtig, Zulässigkeit einer Klausel in den AGB zur Verjährungsverkürzung
  • Haftung des Kfz-Sachverständigen für fehlerhaftes Gutachten
  • Anspruch auf Zahlung restlichen Sachverständigenhonorars
  • Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten anhand Schwacke zuzüglich Nebenkosten (Haftungsreduzierung, Zustellung und Abholung)

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