Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 36

  • Gebrauchtwagenverkauf mit der Angabe „kein Unfall während Eigentumszeit“ bei nur kurzer Besitzzeit des Verkäufers begründet keinen Anspruch des Käufers wegen Arglist
  • Reparatur ist notfalls vorzufinanzieren, eine längere Reparaturdauer geht zulasten des Schädigers
  • Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten (Ermittlung des Mittelwertes), Eigenersparnis 10%, Kosten der Haftungsreduzierung unabhängig vom Bestehen einer Vollkaskoversicherung erstattbar
  • Honorarbefragung des BVSK ist geeignete Schätzgrundlage für das Grundhonorar

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 35

  • Beim Restwert kommt es auf den regionalen Markt an
  • Rechtsanwalt, der einen eigenen Schaden reguliert, darf dafür Gebühren verlangen
  • Werkstattrisiko trägt der Schädiger
  • Beschneidung des Honorarkorridors unzulässig

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 34

  • Schadenabrechnung bei voraussichtlichen Reparaturkosten zwischen Wiederbeschaffungswert und Wiederbeschaffungsaufwand
  • Indizwirkung der Mietwagenrechnung für Schadenhöhe gegeben; bei einem Werkstattersatzwagen beträgt die Ersparnis des Vermieters durchschnittlich 1/3 des Normaltarifs, Kosten eines Reparaturablaufplans bei Anforderung durch die Schädigerseite erstattbar
  • Ermittlung der Sachverständigenkosten im Rahmen der Schätzung gemäß
    § 287 ZPO
  • Nutzungsausfallentschädigung nur für die tatsächliche Dauer der Wiederbeschaffung

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 33

  • Autohaus haftet gegenüber Kaskoversicherung beim Diebstahl von Fahrzeugen aufgrund der Versendung von Ersatzschlüsseln ins Ausland
  • Prüfungszeitraum der unfallgegnerischen Versicherung bei Kfz-Haftpflichtschaden und Verpflichtung des Geschädigten zur Einräumung einer Nachbesichtigung; Höhe der zu erstattenden Sachverständigenkosten anhand tatsächlich entstandenen Wiederbeschaffungswert; kein Nutzungsausfall bei nicht verkehrssicherem Fahrzeug bei dennoch erfolgter tatsächlicher Nutzung
  • Verbringungskosten sind in voller Höhe zu erstatten; Sachverständigenkosten nach BVSK
  • Der Mittelwert des HB V ist nicht ausschlaggebend

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 32

  • Restliche Reparaturkosten erstattungsfähig – Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
  • Auch der Maximalwert des HB-V-Korridors der BVSK-Honorarbefragung ist erforderlich
  • Keine Wartepflicht des Geschädigten auf ein besseres Restwertgebot des Versicherers
  • Weitere Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall zugesprochen

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