Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 28

  • Werkstatt hat grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der Kosten einer Fremdreparatur, Verweis auf gleichwertige Reparatur nur, wenn die eigene Werkstatt nicht ausgelastet ist
  • Vorgerichtliches Regulierungsschreiben der gegnerischen Versicherung stellt konstitutives Schuldanerkenntnis dar
  • Werkstattrisiko auch in der Vollkaskoversicherung
  • BVSK-Honorarbefragung 2022 ist geeignete Schätzgrundlage für das Grundhonorar

 

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 27

  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
  • Sachverständigenhonorar: Berechnungsgrundlage richtig, Überlegungen zweifelhaft
  • Gescheiterter Regress gegen Sachverständigen wegen angeblich falscher Restwertermittlung
  • Weitere Mietwagenkosten aus Verkehrsunfall zugesprochen, Beweislast für Verstoß gegen Schadenminderungspflicht durch Nichtannahme eines günstigeren Mietwagenangebotes liegt auf Schädigerseite

 

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 26

  • Entscheidungen des BGH zum Differenzschaden im Zusammenhang mit Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen auf Basis des Urteiles des EuGH vom 21.03.2023 (AZ: C-100/21): Haftung des Herstellers aus unerlaubter Handlung möglich
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger – auch wenn der Sachverständige und der Werkstattinhaber verwandt sind
  • Erforderlichkeit einer Reparaturkostenkalkulation bei Bagatellschaden
  • Keine Kürzung des merkantilen Minderwertes beim vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 25

  • Unfallbedingte Mietwagenkosten auch ohne schriftlichen Vertrag erstattbar, keine Vorfinanzierungspflicht des Geschädigten, Schätzmethode erforderlicher Mietwagenkosten und Nebenkosten
  • BVSK-Honorarbefragung ist taugliche Schätzgrundlage, HUK-Honorartableau nicht
  • Keine Löschung eines Eintrags in der HIS-Datei bei einem Totalschaden
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 24

  • Bei Weiternutzung des Fahrzeugs trotz Totalschadens ist der vom Sachverständigen auf dem regionalen Markt ermittelte Restwert maßgeblich
  • Versicherer muss höhere Mietwagenkosten aufgrund verlängerter Anmietdauer erstatten, pauschaler Hinweis auf zur Vorfinanzierung nicht vorhandener Barmittel ist ausreichend
  • Bagatellschadengrenze: Nicht nur eine Frage der Schadenhöhe
  • Kürzung des Sachverständigenhonorars, weil Reparaturkosten vermeintlich zu hoch

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