Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2024/ KW 07

  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
  • Abrechnung auf Basis kalkulierter Reparaturkosten vor Ablauf der Haltefrist von sechs Monaten
  • Klage auf restliche Mietwagenkosten erfolgreich; Anforderungen an den Nachweis günstigerer Vergleichsangebote
  • Abgetretener Honoraranspruch begegnet keinen richterlichen Bedenken und berechnet sich nach BVSK-Honorarbefragung und JVEG

 

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2024/ KW 06

  • Berechnung der Wertminderung für einen Porsche Cayenne Turbo
  • Werkstattrisiko liegt auch bei unbezahlter Rechnung beim Schädiger
  • Keine Differenzierung von Kalkulationsseiten und geschriebenen Seiten im Gutachten
  • Regionaler Restwertmarkt ist in der Regel maßgeblich, Angebote von Versicherern über „Restwertvermittler“ sind unseriös und unbeachtlich

 

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2024/ KW 05

  • Kfz-Haftpflichtschaden-Regressklage des Versicherers gegen die Werkstatt scheitert in der Berufung
  • Geschädigter ist nicht an die fiktive Abrechnung gebunden und darf sich umentscheiden
  • Preisgestaltung im Sachverständigengutachten
  • Keine subjektive Schadenbetrachtung, wenn der Sachverständige selbst das abgetretene Honorar einklagt?

 

BVSK-Recht_aktuell-2024_KW05.pdf 554 KB

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2024/ KW 04

  • Unfallbeschädigter Betonmischer – 48 Tage Nutzungsausfall sind gerechtfertigt; Risiko von Verzögerungen liegt beim Schädiger
  • Sachverständigenhonorar Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche erforderlich
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
  • Kein Bagatellschaden mehr ab einer Schadenhöhe von ca. 800,00 € und nicht ausschließbaren weiteren Schäden nach einem Auffahrunfall

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2024/ KW 03

  • Für Verpflichtungen aus einer Neuwagenmobilitätsgarantie liegt der Erfüllungsort regelmäßig am Sitz des Garantiegebers, dieser ist dann auch maßgeblich für die Zuständigkeit des anzurufenden Gerichtes
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger, Schätzgrundlage von Mietwagenkosten
  • Gutachter ist Sohn und Angestellter des Inhabers der Werkstatt, die letztlich repariert hat
  • Reparaturkosten sind gemäß Gutachten erforderlich

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.