Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 29

  • Geschädigte darf auf den vom Sachverständigen auf dem regionalen Markt ermittelten Restwert vertrauen
  • AG Remscheid spricht weitere unfallbedingte Mietwagenkosten wie auch konkrete Reparaturkosten zu
  • Sachverständigenhonorar im Verhältnis zur festgestellten Schadenhöhe ausschlaggebend
  • Auch bei Abschleppkosten liegt das Werkstattrisiko beim Schädiger

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