Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 32
- Restliche Reparaturkosten erstattungsfähig – Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
- Auch der Maximalwert des HB-V-Korridors der BVSK-Honorarbefragung ist erforderlich
- Keine Wartepflicht des Geschädigten auf ein besseres Restwertgebot des Versicherers
- Weitere Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall zugesprochen