Newsletter BVSK-Recht aktuell 2019 / KW 48

  • VW-Abgasproblematik – Selbständiger VW-Händler muss sich Arglist von Mitarbeitern der VW AG nicht zurechnen lassen, Berufung auf Verjährung ist nicht treuwidrig
  • Restlicher Schadenersatz muss komplett gezahlt werden
  • AG Chemnitz spricht weitere Sachverständigenkosten zu und schätzt Mietwagenkosten nach „Fracke“
  • Kosten für Ergänzungsgutachten sind vom Schädiger zu tragen

    BVSK-Recht_aktuell-2019_KW_48.pdf 2 MB
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