Newsletter BVSK-Recht aktuell 2022 / KW 05

  • Kfz-Verbrauchsgüterkauf und Vermutungswirkung des § 476 BGB a.F. (nunmehr § 477 BGB)
  • Werkstattrisiko geht zulasten des Schädigers
  • Erstattbarkeit der Kosten einer ergänzenden Stellungnahme des Sachverständigen, Indizwirkung der Reparaturrechnung, Schätzung der Mietwagenkosten nach Schwacke
  • Abtretungserklärung und erforderliche Nebenkosten des Sachverständigenhonorars

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2022 / KW 04

  • Vier Entscheidungen zu Schadenersatzansprüchen gegen die Audi AG beim Abgassachmangel
  • Geschädigter darf sich bei Abrechnung (Wiederbeschaffungsaufwand oberhalb der Reparaturkosten) auf Gutachten verlassen, auch die Kosten eines unzutreffenden Gutachtens sind zu ersetzen
  • Landgericht bestätigt zahlreiche Schadenersatzansprüche des Geschädigten gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners (130 %-Reparatur, Sachverständigenkosten, Bereitstellungskosten, Mietwagen und Nutzungsausfall)
  • Ausführliche Ausführung zu erforderlichen Nebenkosten

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2022 / KW 03

  • Lieferant der Abgassachmangelsoftware schuldet keinen Schadenersatz
  • Auch unbezahlte Reparaturrechnung kann Indizwirkung entfalten
  • BVSK-Honorarbefragung als geeignete Schätzgrundlage des Sachverständigenhonorars, Nebenkosten sind gesondert zu erstatten
  • Kfz-Haftpflichtschaden – Kosten der Corona-Desinfektion sind erstattbar

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2022 / KW 02

  • Schadenersatzansprüche gegen die Audi AG trotz verbrieftem Rückgaberecht
  • Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten, Eil- und Notsituation sowie berechtigte Anmietdauer
  • Berücksichtigung von Vorschäden im Gutachten
  • Pauschaler Verweis auf günstigere Werkstatt durch Versicherer ist unzureichend, zur behaupteten Gleichwertigkeit der Reparatur muss substantiiert vorgetragen werden

Newsletter BVSK-Recht aktuell 2022 / KW 01

  • Behandlung von Weiterverkauf und Anrechnung einer Wechselprämie während Abgassachmangelprozess
  • Höhere Mietwagenkosten aufgrund des (ungerechtfertigten) Einwandes eines unreparierten Vorschadens durch die gegnerische Versicherung sind zu erstatten
  • Keine Wartepflicht auf höheres Restwertangebot des Versicherers
  • Maximalbetrag aus HB V der BVSK-Honorarbefragung 2020 ist als Sachverständigenhonorar angemessen


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