Newsletter BVSK-Recht aktuell 2021 / KW 38
- Bundesrepublik haftet nicht im Hinblick auf Manipulationssoftware bei Dieselfahrzeugen
- AG Döbeln uneins: Widersprüchliche Auffassungen in Bezug auf das Sachverständigenhonorar
- Überführungskosten des reparierten Fahrzeugs an den Wohnort des Geschädigten eines Kfz-Haftpflichtschadens sind vollumfänglich erstattbar
- Kleinteilpauschale und Kosten für Probefahrt sind zu erstatten