Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2024/ KW 05

  • Kfz-Haftpflichtschaden-Regressklage des Versicherers gegen die Werkstatt scheitert in der Berufung
  • Geschädigter ist nicht an die fiktive Abrechnung gebunden und darf sich umentscheiden
  • Preisgestaltung im Sachverständigengutachten
  • Keine subjektive Schadenbetrachtung, wenn der Sachverständige selbst das abgetretene Honorar einklagt?

 

BVSK-Recht_aktuell-2024_KW05.pdf 554 KB

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2024/ KW 04

  • Unfallbeschädigter Betonmischer – 48 Tage Nutzungsausfall sind gerechtfertigt; Risiko von Verzögerungen liegt beim Schädiger
  • Sachverständigenhonorar Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche erforderlich
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
  • Kein Bagatellschaden mehr ab einer Schadenhöhe von ca. 800,00 € und nicht ausschließbaren weiteren Schäden nach einem Auffahrunfall

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2024/ KW 03

  • Für Verpflichtungen aus einer Neuwagenmobilitätsgarantie liegt der Erfüllungsort regelmäßig am Sitz des Garantiegebers, dieser ist dann auch maßgeblich für die Zuständigkeit des anzurufenden Gerichtes
  • Werkstattrisiko liegt beim Schädiger, Schätzgrundlage von Mietwagenkosten
  • Gutachter ist Sohn und Angestellter des Inhabers der Werkstatt, die letztlich repariert hat
  • Reparaturkosten sind gemäß Gutachten erforderlich

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2024/ KW 02

 

  • Geschädigte darf im Vertrauen auf das Gutachten auf Totalschadenbasis abrechnen und muss sich nicht auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen lassen
  • Sachverständigenkosten nach BVSK und Mietwagenkosten nach Fracke erforderlich
  • Wertminderung bei Vorsteuerabzug; Großkundenrabatt; UPE-Aufschläge und Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung
  • Unfallbedingte Mietwagenkosten: Für die Ablehnung einer Schätzgrundlage bedarf es konkreter Zweifel; Internetangebote erschüttern die Schätzgrundlage nicht; pauschaler Aufschlag von 20 % bei offener Anmietdauer gerechtfertigt

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2023/ KW 50

  • Unwirksamkeit einer Sicherungsabtretung, wenn der Sachverständige „berechtigt, jedoch nicht verpflichtet“ sei, von der Abtretung Gebrauch zu machen
  • Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Reparaturablaufplans
  • Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten aufgrund unfallbedingter Anmietung
  • Vom unfallgegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer vorgerichtlich gekürzte Sachverständigenkosten Zug um Zug gegen Abtretung vermeintlicher Schadenersatzansprüche zugesprochen, Schätzung gemäß BVSK-Befragung auch bei Sachverständigem, der nicht Mitglied des Verbandes ist

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