Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 32

  • Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Verbringungskosten
  • Erstattung der Kosten eines Ergänzungsgutachtens sowie Desinfektionskosten der Reparaturwerkstatt
  • Unfallbedingte Reparatur und Erstattbarkeit von Corona-Desinfektionskosten, erheblich verlängerte Anmietdauer wegen Ersatzteilrückstands
  • Nutzungsausfallentschädigung auch für den Tag der Begutachtung

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 31

  • Ersatzlieferung eines mangelfreien Nachfolgemodells
  • Verbringungskosten und UPE-Aufschläge auch bei fiktiver Abrechnung erstattbar.
  • Unbezahlte Werkstattrechnung entfaltet keine Indizwirkung
  • Ausstellungsfahrzeug ist kein Neufahrzeug, Höhe der Minderung bei fehlender Neufahrzeug-Eigenschaft

BVSK-Recht_aktuell-2022_KW_31.pdf 511 KB

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 30

  • Werkstattrisiko nach Abtretung an die reparierende Werkstatt
  • Anforderungen an die Gleichwertigkeit einer Referenzwerkstatt
  • Abtretungserklärung rechtmäßig, Sachverständigenhonorar weitestgehend erforderlich
  • Schädiger trägt das Werkstatt- und Prognoserisiko – Desinfektionskosten erstattbar

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 29

  • Zum Schadenersatzanspruch bei Verletzung des berechtigten unmittelbaren Besitzes
  • Kein Honorar, weil Sachverständiger nicht aktivlegitimiert
  • Erstattbarkeit der Kosten eines Reparaturablaufplans
  • Auch Sachverständige dürfen Freunde haben

Newsletter BVSK-Rechtaktuell 2022/ KW 28

  • Gebrauchtwagenkauf/Gewährleistungsausschluss/arglistige Täuschung
  • Verbringungskosten sind vollumfänglich zu erstatten
  • Sachverständigenhonorar nicht nach Zeitaufwand
  • Verlängerte Anmietung eines Ersatzwagens nach Verkehrsunfall geht zulasten des Schädigers

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.